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Generalstaatsanwaltschaft München

Karlstraße 66, 80335 München

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Telefon:089559708
Fax:08955975065
E-Mail:poststelle@gensta-m.bayern.de
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Top 3 der häufigsten Fragen aus den Staatsanwaltschaft-FAQ

Weitere Fragen

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Staatsanwaltschaft München: Informationen zu Generalstaatsanwaltschaft München

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FAQ und Ratgeber Staatsanwaltschaft
FAQ
 

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zu den FAQ
Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft ist für die Strafverfolgung und Strafvollstreckung zuständig. Auch als Anklagebehörde bekannt, bildet die Staatsanwaltschaft einen wichtigen Teil der Rechtspflege.

Aufgaben der Staatsanwaltschaften

Grundlegend leitet die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren, ist für die Anklageerhebung beim Strafgericht, die Anklagevertretung sowie z. T. für die Strafvollstreckung zuständig.

Ermittlungsverfahren

Im Rahmen von Ermittlungsverfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft belastende und entlastende Umstände bzw. Aspekte für das Gericht, die für die Bestimmung von Rechtsfolgen einer Tat notwendig sind.

Strafverfolgungsbehörden

Staatsanwaltschaften besitzen kaum eigene Organe, um Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen. Daher ist die Staatsanwaltschaft regelmäßig auf Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei) angewiesen.

Geschichte der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft geht geschichtlich auf das mittelalterliche Inquisitionsverfahren zurück. In Frankreich waren Staatsanwälte als fiskalische Beamte für die Strafverfolgung zuständig. In Deutschland wurden erst im frühen 19. Jahrhundert Staatsanwaltschaften eingesetzt.