Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Bergstraße 10, 94209 Regen |
Telefon: | 09921601316 |
Fax: | 09921601354 |
E-Mail: | schulamt@lra.landkreis-regen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Darsteinstr. 1, 93413 Cham |
Telefon: | 0997178811 |
Fax: | 0997178810 |
E-Mail: | poststelle@scha.landkreis-cham.de |
Anschrift: | Pater-Fink-Str. 8, 94469 Deggendorf |
Telefon: | 09913100140 |
Fax: | 09913100375 |
E-Mail: | schulamt@lra-deg.bayern.de |
Anschrift: | Äußere Passauer Str. 69a, 94315 Straubing |
Telefon: | 09421973148 |
Fax: | 09421973163 |
E-Mail: | bugl.sabine@landkreis-straubing-bogen.de |
Anschrift: | Äußere Passauer Str. 69a, 94315 Straubing |
Telefon: | 09421973160 |
Fax: | 09421973163 |
E-Mail: | behr.manuela@landkreis-straubing-bogen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Viechtach im Landkreis Regen ist ein staatlich anerkannter Luftkurort im Naturpark Bayericher Wald am Schwarzen Regen. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten zählen der Große und der Kleine Pfahl als...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Schulaufsicht soll grundlegend bildungspolitische, pädagogische sowie gesundheitliche Normen im Schulwesen gewährleisten. Maßgeblich sind hierfür die Schulaufsichtsgesetze der Bundesländer.
Während des Kulturkampfes unter Otto von Bismarck wurde im Jahr 1872 die staatliche Schulaufsicht in Preußen eingeführt. Heute ist die staatliche Aufsicht des Schulwesens im Grundgesetz verankert.
Da das Bildungswesen je nach Bundesland unterschiedlich organisiert ist, gibt es in der Schulaufsicht und dem Schulamtswesen Unterschiede. Normalerweise sind die Schulämter dem jeweiligen Bundesland (Landesschulamt) bzw. der Bezirksregierung unterstellt.
Die staatlichen Schulämter sind primär für die Lehrkräfteverteilung auf einzelne Schulen verantwortlich. Auch für den Einsatz und die Verwaltung von Schulleitern sowie Schulpsychologen ist die Schulaufsicht häufig verantwortlich.
Die Verwaltung und der Einsatz von Schulpsychologen sind wichtige Aufgaben der staatlichen Schulbehörden. Schulpsychologen sollen Schulen, Schüler und Eltern im Bildungs- und Erziehungsauftrag unterstützen.
|