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Die beratende Funktion ist eine der Aufgabenbereiche des Schulamtes. Insofern ist diese Behörde nicht nur für schulische Mitarbeiter wie Lehrkräfte eine beratende Instanz, sondern fungiert regelmäßig auch als Ansprechpartner für Eltern und Schüler. Im Schulamt sind in der Regel auch Schulpsychologen beschäftigt, an welche man sich wenden kann. Mitunter ist es auch hilfreich, sich zunächst an den Schulpsychologen zu wenden, welcher für die Schule des Kindes zuständig ist.