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Anschrift: | Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg |
Telefon: | 0977162140 |
Fax: | 09771621451 |
E-Mail: | poststelle@ag-nes.bayern.de |
Anschrift: | Am Sportplatz 9, 36115 Ehrenberg |
Telefon: | 016098370212 |
Anschrift: | Lange Trift 10, 36163 Poppenhausen |
Telefon: | 066581638 |
Anschrift: | Utendorfer Str. 11, 98617 Meiningen |
Telefon: | 03693885782 |
Anschrift: | Utendorfer Str. 11, 98617 Meiningen |
Telefon: | 03693711399 |
Anschrift: | Zunftweg 3, 98646 Hildburghausen |
Telefon: | 01717556639 |
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Bad Neustadt an der Saale liegt im untefränkischen Landkreis Rhön-Grabfeld im Rhönvorland, ca. 62km nordöstlich von Würzburg, am Zusammenfluss von Fränkischer Saale und Brend. Schon 742 wurde der...
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Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
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