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Fahrschule in Rosenheim im Branchenbuch


Fahrschule Holewa im Branchenbuch Rosenheim

Königsstraße 3, 83022 Rosenheim


08031 71812


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Holewa in Rosenheim ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Holewa

Bitte rufen Sie uns für genauere Informationen an!

Herzlich willkommen in der Fahrschule Holewa in Rosenheim!
Unsere Fahrschule wurde von Helmut Holewa 1958 für die Führerscheinklassen 3 und 1 eröffnet.
Sie wurde 1982 von seinem Sohn Hartmut Holewa für die selben Führerscheinklassen, mittlerweile bereits für die Führerscheinklassen A1, A2, A, AM, L, sowie B und BE übernommen.
In diesem Jahr, also 2023 wird die Fahrschule an die dritte Generation, an Christian Holewa übergeben, der das Ausbildungsangebot auf die Führerscheinklassen CE und T erweitert.
Gern können Sie sich auf unserer Homepage informieren oder Sie rufen uns an.
Wir beraten Sie gern.
Ihre Fahrschule Holewa in Rosenheim!

Anschrift

StraßeKönigsstraße 3
PLZ, Ort83022 Rosenheim
Koordinaten47.8552,12.1293
KFZ-Navigation47.8552,12.1293

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag19:00 - 20:30
Dienstaggeschlossen
Mittwochgeschlossen
Donnerstag19:00 - 20:30
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Weitere Informationen

StichwörterEU Führerschein, Fahren lernen, Fahren lernen Rosenheim, Fahrerlaubnis, Fahrschule Anmeldung, Fahrschule Fragebögen, Fahrschule Holewa, Fahrschule lernen, Fahrschule Preise, Fahrschule Rosenheim, Führerschein, Führerschein Klasse A, Führerschein Klasse B, Führerschein Klasse BE, Führerschein mit 17, Führerschein Pflichtstunden, Führerschein Praxis, Führerschein Rosenheim, Führerschein Theorie, Kosten Fahrschule, Kosten Führerschein, Motorrad-Führerschein, Seminar ASF, Theorie, Unterricht
DienstleistungenAutoführerschein, Kleinkrafträderführerschein, Mofaführerschein, Motorradführerschein

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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