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Hochbauämter im Landkreis Rottal-Inn - Öffnungszeiten (Seite 2)

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt
13.17 km von Rottal-Inn
Anschrift:Bachhamerstr. 22, 84337 Schönau
Telefon:08726968811
Fax:08726968820
E-Mail:gemeinde@schoenau.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-17 Uhr und Do 14-18 Uhr
(1)
Bauamt
13.6 km von Rottal-Inn
Anschrift:Rathausplatz 1, 84307 Eggenfelden
Telefon:0872170818
Fax:0872170810
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 & Mo, Di, Do 14.00-16.00 Uhr
(2)
Bauamt
13.61 km von Rottal-Inn
Anschrift:Rupertistr. 22, 84367 Zeilarn
Telefon:08572969311
Fax:08572969329
E-Mail:info@zeilarn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 & Mo, Di 14:00 - 16:00 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr
(1)
Bauamt
14.82 km von Rottal-Inn
Anschrift:Palmstraße 8, 84387 Julbach
Telefon:085716059914
Fax:085716059918
E-Mail:poststelle@julbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-17 Uhr und Do 14-18:30 Uhr
(1)
Bauamt
15.12 km von Rottal-Inn
Anschrift:Innstraße 14, 84359 Simbach am Inn
Telefon:0857160652
Fax:0857160662
E-Mail:rathaus@simbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 & Mo+Do 13:30 - 15:30 Uhr
(1)
Bauamt
15.84 km von Rottal-Inn
Anschrift:Obere Hauptstr. 1, 84381 Johanniskirchen
Telefon:08564960813
Fax:08564960820
E-Mail:poststelle@johanniskirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 7:30-11:30 Uhr und 12:30-17 Uhr Mi 7:30-11:30 Uhr Do 7:30-11:30 Uhr und 12:30-18 Uhr Fr 7:30-12:30 Uhr
(1)
Bauamt
16.46 km von Rottal-Inn
Anschrift:Hofmarkstr. 17, 84335 Mitterskirchen
Telefon:08725962011
Fax:08725962017
E-Mail:info@mitterskirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Mo-Di 13-17 Uhr und Do 13-18 Uhr
(1)
Bauamt
16.8 km von Rottal-Inn
Anschrift:Hauptstr. 7, 84375 Kirchdorf am Inn
Telefon:08571912021
Fax:085712854
E-Mail:poststelle@kirchdorfaminn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
(1)
Bauamt
17.36 km von Rottal-Inn
Anschrift:Hauptstr. 33, 84385 Egglham
Telefon:08543601480
Fax:08543601489
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Bauamt
17.47 km von Rottal-Inn
Anschrift:Sommerstr. 15, 84326 Falkenberg
Telefon:08727960419
Fax:08727960457
E-Mail:info@vg-falkenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 & Mi, Do 13.00 - 17.00 Uhr
11 - 20 von 26
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Hochbauamt Rottal-Inn
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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