Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Kreuzbergstr. 19, 92421 Schwandorf |
Telefon: | 094313830 |
Fax: | 09431383160 |
Anschrift: | Augustenstrasse 3, 93049 Regensburg |
Telefon: | 094120030 |
Fax: | 09412003420 |
E-Mail: | poststelle@ag-r.bayern.de |
Anschrift: | Paulanerplatz 4, 92224 Amberg |
Telefon: | 096216040 |
Fax: | 09621604105 |
E-Mail: | poststelle@ag-am.bayern.de |
Anschrift: | Klosterstraße 6, 93309 Kelheim |
Telefon: | 094415090 |
Fax: | 09441509200 |
E-Mail: | poststelle@ag-keh.bayern.de |
Anschrift: | Pfarrgasse 18, 92648 Vohenstrauß |
Telefon: | 096130000 |
Fax: | 09613000492 |
E-Mail: | poststelle.verwaltung@ag-wen.bayern.de |
Anschrift: | Ledererstraße 9, 92637 Weiden in der Oberpfalz |
Telefon: | 096130000 |
Fax: | 09613000492 |
E-Mail: | poststelle.verwaltung@ag-wen.bayern.de |
Anschrift: | Kolbstraße 11, 94315 Straubing |
Telefon: | 094219495 |
Fax: | 09421949650 |
E-Mail: | poststelle@ag-sr.bayern.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Teublitz im Landkreis Schwandorf liegt in der mittelren Oberpfalz, ca. 29km entfernt von Regensburg am östlichen Ufer der Naab. Erstmals wurde Teublitz im Jahre 1230 urkundlch erwähnt und gliedert sich...
mehr
|
Betreuungsgerichte befassen sich als Abteilungen der Amtsgerichte mit Angelegenheiten der Unterbringung und Betreuung von volljährigen Personen.
Das Betreuungsgericht trug bis 2009 den Namen Vormundschaftsgericht. Als solches war das Betreuungsgericht ebenfalls für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger zuständig, aber auch für die Angelegenheiten Minderjähriger.
Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wurde 2008 erlassen und trat als Bundesgesetz 2009 in Kraft. Inhalte sind u. a. die Einführung des Großen Familiengerichts sowie Richtlinien zu Streitschlichtungen für Scheidungsfolgesachen.
Wenn das Gericht zugunsten einer Betreuungsanordnung entscheidet, wird normalerweise ein Betreuungsverfahren eingeleitet. Wesentlicher Bestandteil des Betreuungsverfahrens ist die Bestellung eines Betreuers.
Das Bestellen eines Betreuers fällt in den Zuständigkeitsbereich des Betreuungsgerichts. Die Auswahl des Betreuers erfolgt entsprechend einer Rangfolge der möglichen Betreuer.
|