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Das Betreuungsverfahren wird im Wesentlichen durch das Betreuungsgericht durchgeführt, das zumeist beim Amtsgericht untergebracht ist. Im Wesentlichen geht es beim Betreuungsverfahren darum, dass ein Betreuer bestellt wird, der dem Betroffenen wegen einer Behinderung oder psychischen Krankheit zur Seite steht. Im Rahmen des Betreuungsverfahrens wird vom jeweiligen Betreuungsrichter festgestellt, inwiefern die Bestellung eines Betreuers notwendig und wie diese Betreuung durchzuführen ist. Im Rahmen des Betreuungsverfahrens werden unter anderem Anhörungen vorgenommen sowie darüber hinaus Betreuungsbehörden und Sachverständige beauftragt, damit Klarheit über die Situation des Betroffenen besteht.