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Anschrift: | Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf |
Telefon: | 09431471272 |
Fax: | 09431471134 |
E-Mail: | Verkehrswesen@lra-sad.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Wernberger Str. 12, 92648 Vohenstrauß |
Telefon: | 09602793390 |
Fax: | 09602793357 |
E-Mail: | verkehrswesenvoh@neustadt.de |
Anschrift: | Dr.-Pfleger-Str. 15, 92637 Weiden i.d.OPf. |
Telefon: | 0961813601 |
Fax: | 0961813619 |
E-Mail: | verkehrsbehoerde@weiden.de |
Anschrift: | Am Hohlweg 2, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab |
Telefon: | 096027933003310 |
Fax: | 09602793366 |
E-Mail: | verkehrswesen@neustadt.de |
Anschrift: | Beethovenstr. 7, 92224 Amberg |
Telefon: | 09621390 |
Fax: | 0962137605444 |
E-Mail: | verkehrsbehoerde@amberg-sulzbach.de |
Anschrift: | Johannisstr. 6, 95643 Tirschenreuth |
Telefon: | 0963188403 |
Fax: | 0963188460 |
E-Mail: | info@tirschenreuth.de |
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Trausnitz liegt im Tal der Pfreimd und ist Teil des Naturparks Oberpfälzer Wald. Große Bekanntheit besitzt die Gemeinde durch ihre Burg Trausnitz im Tal. Darüber hinaus lohnt sich ein Besuch des...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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