Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Ortsplatz 28, 94356 Kirchroth |
Telefon: | 09428260930 |
Fax: | 09428260932 |
E-Mail: | kindergarten-kirchroth@t-online.de |
Anschrift: | Burgstr. 16, 94353 Haibach |
Telefon: | 099632330 |
E-Mail: | kita.haibach@amplusmail.de |
Anschrift: | Schulstr. 13, 94372 Rattiszell |
Telefon: | 09964611992 |
E-Mail: | kita@rattiszell.de |
Anschrift: | Sandweg 27, 94553 Mariaposching |
Telefon: | 0990694189 |
Fax: | 099069434611 |
E-Mail: | kita-stellvertretung@mariaposching.de |
Anschrift: | Nepomukplatz 1, 94345 Aholfing |
E-Mail: | info@kiga-aholfing.de |
Anschrift: | Am Fliegerhorst 3, 94351 Feldkirchen |
Telefon: | 09420305 |
Fax: | 094209811 |
Anschrift: | Paderinger Str. 5, 94363 Oberschneiding |
Telefon: | 09426616 |
E-Mail: | pusteblume@kita-oberschneiding.de |
Bogen im Landkreis Straubing-Bogen liegt an der Donau, am Bogenbach und am Fuße des Bayerischen Waldes. Schon im Mittelalter ist Bogen als Sitz der Grafen von Bogen überliefert. Attraktiv für Besucher ist...
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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