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Lohnsteuerhilfe Heiligensee (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Rotdornstr. 8, 12161 Berlin
Telefon:03022193335
Fax:03022194082
E-Mail:kerstin.witt@vlh.de
Anschrift:Gritznerstr. 14, 12163 Berlin
Telefon:03082704388
Fax:03089746433
E-Mail:tilman.schneider@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 82, 16341 Panketal
Telefon:03094418522
E-Mail:franziska.wobith@vlh.de
Anschrift:Dolziger Str. 23, 10247 Berlin
Telefon:03051068769
E-Mail:hans.otto@vlh.de
Anschrift:033234 88920, 14641 Wustermark
Telefon:03323488920
Fax:03323460085
E-Mail:annett.oehlschlaeger@vlh.de
Anschrift:Heesestr. 7, 12169 Berlin
Telefon:03081820306
E-Mail:ilke.standop@vlh.de
Anschrift:Wandlitzstr. 35a, 16321 Bernau
Telefon:033387083220
Fax:033387083221
E-Mail:regina.lawrenz@vlh.de
Anschrift:Pettenkoferstr. 16-18, 10247 Berlin
Telefon:03031957029
E-Mail:michael.waehlisch@vlh.de
Anschrift:Wissmannstr. 48, 12049 Berlin
Telefon:03076235543
E-Mail:christoph.heublein@vlh.de
Anschrift:Dorfstr. 19g, 13059 Berlin
Telefon:03092374481
Fax:03056400837
E-Mail:juergen.gabelin@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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