Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld |
Telefon: | 0305367200 |
Fax: | 03053672084 |
E-Mail: | Bauverwaltung-gruen@gemeinde-schoenefeld.de |
Anschrift: | Weinbergstraße 1, 15907 Lübben (Spreewald) |
Telefon: | 03375202333 |
Fax: | 03375202317 |
E-Mail: | info@dahme-spreewald.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schillerstr. 57, 15738 Zeuthen |
Telefon: | 033762753583 |
Fax: | 033762753562 |
E-Mail: | gemeinde@zeuthen.de |
Anschrift: | Grünauer Str. 49, 15732 Eichwalde |
Telefon: | 03067502402 |
Fax: | 03067502101 |
E-Mail: | kathi.floth@eichwalde.de |
Anschrift: | Marktplatz 20/21, 15806 Zossen |
Telefon: | 033773040566 |
Fax: | 033773040762 |
E-Mail: | service@svzossen.brandenburg.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Straße 4, 15827 Blankenfelde |
Telefon: | 03379333265 |
Fax: | 03379333100 |
E-Mail: | gemeindeplanungsamt@blankenfelde-mahlow.de |
Anschrift: | Dorfaue 1, 15566 Schöneiche bei Berlin |
Telefon: | 030643304113 |
Fax: | 030643304155 |
E-Mail: | info@schoeneiche.de |
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Königs Wusterhausen im Landkreis Dahme-Spreewald wurde bis 1718 Wendisch Wusterhausen genannt und schon 1320 erstmals urkundlich erwähnt. Südöstlich von Berlin gelegen, ist Königs Wusterhausen sehr für...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Grünflächenamt (auch: Gartenbauamt, Amt für Naturschutz bzw. Stadtgrün) ist entsprechend der kommunalen Gesetze und Verordnungen für die bautechnische und gärtnerische Betreuung von Grünanlagen verantwortlich.
Im Wesentlichen ist das Grünflächenamt mit der Pflege und bautechnischen Instandhaltung von öffentlichen Freiflächen (Parkanlagen, Grünstreifen, Spielplätzen etc.) betraut. Dies umfasst u. a. Grünschnitt- und Mäharbeiten, Reinigungsmaßnahmen, Baumkontrollen und die Wartung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Vielerorts übernimmt das Grünflächenamt auch Aufgaben der Friedhofsverwaltung, sofern kein örtliches Friedhofsamt besteht.
Baumaßnahmen an öffentlichen Plätzen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze) sind regelmäßig Aufgabe des Grünflächenamtes. Insbesondere in Parkanlagen sind landschaftsgärtnerische Maßnahmen notwendig, die z. B. das Anlegen von Wegen und Beeten erfordern.
Vielerorts sind Straßen und öffentliche Wege mit Grünstreifen oder Bäumen versehen. Dieses öffentliche Stadtgrün erfordert entsprechende Maßnahmen, zu denen die Rasenpflege, Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen (Rückschnitte etc.) zählen.
Grünanlagen wie Parks und Spielplätze erfordern regelmäßige Pflegemaßnahmen, die vom Grünflächenamt eingeleitet bzw. durchgeführt werden. Zum Beispiel sind Reinigungsarbeiten von Wegen, Sandwechsel auf Kinderspielplätzen und Mäharbeiten vorzunehmen.
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