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Lohnsteuerhilfe Finsterwalde (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Alexander-v.-Humboldt-Str. 11, 03222 Lübbenau
Telefon:0354245944
Fax:03542403141
E-Mail:petra.neumann@vlh.de
Anschrift:August-Bebel-Str. 4, 03103 Neupetershain
Telefon:035751275098
E-Mail:antje.kotzur@vlh.de
Anschrift:Gröditzer Str. 59, 01609 Röderaue
Telefon:03526345370
E-Mail:bettina.asanger@vlh.de
Anschrift:035451 91103, 15936 Schwebendorf
Telefon:03545191103
E-Mail:barbara.linke@vlh.de
Anschrift:Golßener Str. 7, 15938 Kasel-Golzig
Telefon:035453831
Fax:03545367724
E-Mail:kerstin.mache@vlh.de
Anschrift:Schleswig-Holstein-Str. 27, 02991 Lauta
Telefon:03572231411
Fax:03572231910
E-Mail:michael.ueberscher@vlh.de
Anschrift:Skäßchen Alte Hauptstr. 25, 01561 Großenhain
Telefon:03522310389
Fax:03522527375
E-Mail:rosel.tenner@vlh.de
Anschrift:Kastanienring 3c, 03099 Kolkwitz-Glinzig
Telefon:03560441106
Fax:03560441539
E-Mail:klaus-dieter.schroede@vlh.de
Anschrift:03546 4470, 15907 Lübben
Telefon:035464470
Fax:03546182645
E-Mail:birgit.kuhla@vlh.de
Anschrift:Hinter den Höfen 8, 01936 Schwepnitz
Telefon:03579773387
E-Mail:simone.schmidt@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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