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Lohnsteuerhilfe Plessa (Seite 9)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Golßener Str. 7, 15938 Kasel-Golzig
Telefon:035453831
Fax:03545367724
E-Mail:kerstin.mache@vlh.de
Anschrift:Kirchplatz 4b, 01728 Bannewitz
Telefon:03514012496
Fax:03514012496
E-Mail:cornelia.frenzel@vlh.de
Anschrift:Horkenstr. 10, 01728 Bannewitz
Telefon:01711415262
E-Mail:thomas.baer@vlh.de
Anschrift:Straße des Friedens 11, 04741 Roßwein
Telefon:03432240657
Fax:03432240949
E-Mail:annerose.brueckner@vlh.de
Anschrift:Hosterwitzer Str. 3, 01259 Dresden
Telefon:03512019936
E-Mail:anita.hoheisel@vlh.de
Anschrift:Gartenweg 5, 01728 Goppeln
Telefon:03512882320
Fax:03512812324
E-Mail:bettina.boettcher@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 86, 01833 Dürrröhrsdorf
Telefon:03502692533
Fax:03502692533
E-Mail:annekatrin.rooch@vlh.de
Anschrift:Ringstr. 1, 01734 Rabenau
Telefon:01723532561
E-Mail:olaf.schneider@vlh.de
Anschrift:Erzweg 7, 09603 Großschirma
Telefon:0373247973
Fax:0373247974
E-Mail:andrea.windisch@vlh.de
Anschrift:03546 4470, 15907 Lübben
Telefon:035464470
Fax:03546182645
E-Mail:birgit.kuhla@vlh.de
81 - 90 von 90
FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Plessa? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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