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Lohnsteuerhilfe Tröbitz (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Lindenstr. 3, 01619 Gohlis
Telefon:03525762566
E-Mail:wilfried.schmidt@vlh.de
Anschrift:Hellernring 13, 04861 Torgau
Telefon:01716913796
Fax:03421718018
E-Mail:reinhard.dehmel@vlh.de
Anschrift:035451 91103, 15936 Schwebendorf
Telefon:03545191103
E-Mail:barbara.linke@vlh.de
Anschrift:Eilenburger Str. 8, 04860 Torgau
Telefon:034217739577
Fax:03421704164
E-Mail:diana.krause@vlh.de
Anschrift:Skäßchen Alte Hauptstr. 25, 01561 Großenhain
Telefon:03522310389
Fax:03522527375
E-Mail:rosel.tenner@vlh.de
Anschrift:Am Pflückuffer Wald 47, 04860 Torgau
Telefon:03421902253
Fax:03421717815
E-Mail:udo.weiss@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 19, 01945 Frauendorf
Telefon:03575555950
E-Mail:heidrun.muschter@vlh.de
Anschrift:Ruhlander Str. 126h, 01987 Schwarzheide
Telefon:03575296403
E-Mail:sieglinde.schoene@vlh.de
Anschrift:Dahlener Str. 22, 04861 Torgau
Telefon:03421906869
Fax:03421906869
E-Mail:andreas.schmidtke@vlh.de
Anschrift:Elsterwerdaer Str. 10, 01990 Kleinkmehlen
Telefon:03575550298
Fax:03575555470
E-Mail:ingetraud.hahn@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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