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Lohnsteuerhilfe Paulinenaue (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Vehlefanzer Str. 19, 16727 Oberkrämer
Telefon:03304251964
Fax:03304251964
E-Mail:uta.garnitz@vlh.de
Anschrift:Ameisenbärweg 5, 16727 Oberkrämer
Telefon:03304251685
Fax:03304251685
E-Mail:manuela.wilhelm@vlh.de
Anschrift:03322 425343, 14621 Schönwalde-Glien
Telefon:03322425343
Fax:03322425345
E-Mail:ronald.seidel@vlh.de
Anschrift:Am Berliner Ring 1, 14542 Werder OT Derwitz
Telefon:033207219880
E-Mail:susann.zimmermann@vlh.de
Anschrift:03381 6059887, 14770 Brandenburg/Havel
Telefon:033816059887
E-Mail:anja.mittag@vlh.de
Anschrift:Sandweg 3, 16767 Leegebruch
Telefon:03304818766
E-Mail:manuela.scholz@vlh.de
Anschrift:Lohmer Dorfstr. 44, 16845 Zernitz-Lohm
Telefon:03397380990
Fax:03397380990
E-Mail:anke.schoenhoff@vlh.de
Anschrift:Neuendorfstr. 15b, 16761 Hennigsdorf
Telefon:033025497649
Fax:033025497649
E-Mail:manuela.scholz@vlh.de
Anschrift:Wegscheider Str. 11, 13587 Berlin
Telefon:03301205226
E-Mail:reinhard.grassnick@vlh.de
Anschrift:Orville-Wright-Str. 2b, 14469 Potsdam
Telefon:03312803247
E-Mail:heike.uhrig@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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