| Warum sollt man um einen Kostenvoranschlag beim Umzugsunternehmen bitten?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Ein frühzeitiger Vergleich verschiedener Anbieter gehört unbedingt zum Umzug und dem Finden eines geeigneten Transportunternehmens. Auf einen Kostenvoranschlag sollte man keinesfalls verzichten. So hat man die Möglichkeit, die verschiedenen Angebote je nach Preisen und Leistungen genau unter die Lupe zu nehmen. Auf eine Besichtigung durch die jeweiligen Transportunternehmen vor Ort sollte daher auch bestanden werden. Denn nur so können die Leistungen genau kalkuliert und den eigenen Wünschen entsprechend umgesetzt werden. Die Kostenvoranschläge sollte man als Auftraggeber dann genau prüfen. Hierbei spielen u.a. die Anzahl der Umzugshelfer neben dem zeitlichen Aufwand und allen vereinbarten Leistungen eine tragende Rolle. Nicht der günstigste Preis sollte ausschlaggebend sein. Auch Zusatzleistungen wie beispielsweise das Errichten eines mobilen Halteverbots oder das Einrichten eines Außenlifts können vereinbart werden.