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Wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt, werden die Umzugskosten meist ganz oder teilweise vom Arbeitgeber übernommen. Für Bundesbeamte, Richter und Soldaten werden Umzugskosten nach dem Bundesumzugskostengesetz oder den jeweiligen Landesgesetzen erstattet. In der freien Wirtschaft gelten für die Erstattung von Umzugskosten normalerweise tarifliche oder einzelvertragliche Regelungen. In diesen Regelungen ist festgelegt, welche Voraussetzungen für die Kostenübernahmen beim Umzug erfüllt sein müssen und in welche Höhe das jeweilige Unternehmen sich an den Kosten beteiligt. Auch hier gilt es, sich vor dem Umzug genau zu informieren und die entsprechenden Anträge rechtzeitig zu stellen. Außerdem sollte man sich über die Bedingungen der Kostenerstattung genau informieren. Beispielsweise spielt das beim Umfang der Leistungen durch das Transportunternehmen eine wichtige Rolle.