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Bevor man im neuen Zuhause ankommt, ist viel zu tun – und natürlich auch danach. Die künftige Anschrift kann man einer Reihe seiner Vertragspartner oft schon im Vorfeld mitteilen. Das gilt beispielsweise für die Post und den zu erteilenden Nachsendeauftrag. Rechtzeitiges Kündigen von Zeitschriften-Abos ist auf jeden Fall ratsam. Auch die Telefon- und Internetverträge sind zu beachten. Denn oftmals sind Kündigungsfristen einzuhalten. Natürlich sind auch die Energieversorger, die Strom, Gas oder Heizung bereitstellen, rechtzeitig zu informieren. Dann müssen natürlich auch Ummeldungen oder Neuanmeldungen erfolgen. Innerhalb einer Woche nach dem Umzug sollte eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt sein. Für den Rundfunkbeitrag und das Finanzamt sind natürlich auch alle Adressänderungen bekanntzugeben. Jegliche Versicherungen sind umzumelden. Und beispielsweise muss auch ein eventuell vorhandener Hund umgemeldet werden.

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