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Bei der Übergabe der alten Wohnung sollte ein Übergabe-Protokoll mit dem Vermieter gemacht werden. Günstigstenfalls sollte ein Zeuge anwesend sein. In dem Protokoll sollte natürlich der momentane Zustand der Wohnung beschrieben werden. So kann der Vermieter später keine Regressforderungen stellen. Was Schönheitsreparaturen angeht, wurde im Mietvertrag festgelegt. Allerdings sind viele Klauseln nicht mehr wirksam. Daher sollte man sich gegebenenfalls vor einem Umzug Rat bei örtlichen Mieterbund oder einem Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Mietrecht einholen. Übrigens ist der Vermieter grundsätzlich dazu verpflichtet, eine Kaution nach Beendigung eines Mietverhältnisses zurückzuzahlen. Jedoch kann der Vermieter unter Umständen sechs Monate oder sogar länger damit warten. Die Kaution für die neue Wohnung muss mit der ersten Miete an den neuen Vermieter gezahlt werden.