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Anschrift: | Gerichtsplatz 2 , 03046 Cottbus |
Telefon: | 035563720 |
Fax: | 03556372200 |
E-Mail: | verwaltung@agcb.brandenburg.de |
Anschrift: | Diehloer Str. 62 , 15890 Eisenhüttenstadt |
Telefon: | 0336440500 |
Fax: | 03364405038 |
E-Mail: | poststelle@ageh.brandenburg.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 02943 Weißwasser |
Telefon: | 0490357628470 |
Fax: | 04903576207326 |
E-Mail: | verwaltung-p@agwsw.jusitz.sachsen.de |
Anschrift: | Steindamm 8 , 01968 Senftenberg |
Telefon: | 035737040 |
Fax: | 03573704354 |
E-Mail: | verwaltung@agsfb.brandenburg.de |
Anschrift: | Pforzheimer Platz 2, 02977 Hoyerswerda |
Telefon: | 035714713 |
Fax: | 03571471402 |
Anschrift: | Müllroser Chaussee 55 , 15236 Frankfurt |
Telefon: | 03353660 |
Fax: | 03353665729 |
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Peitz im Landkreis Spree-Neiße ist seit 1991 Sitz des gleichnamigen Amtes. Sehr sehenswert sind der Festungsturm der Festung Peitz, welcher bis zu 3m dicke Mauern hat, das Fischereimuseum sowie der...
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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