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Ausländerbehörde - Häufige Fragen

Welche unbefristeten Aufenthaltstitel gibt es?

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Aufenthaltstitel stellen im Allgemeinen Befugnisse bzw. Berechtigungen zum Aufenthalt in einem Land dar. Die gesetzliche Grundlage für Aufenthaltstitel bildet grundlegend das Aufenthaltsgesetz, welches auch als ein wichtiges Kernstück des Zuwanderungsgesetzes bekannt ist. Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen befristeten und unbefristeten Aufenthaltstiteln. Unbefristet sind einerseits die Niederlassungserlaubnis und andererseits die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG. Diese unbefristeten Aufenthaltstitel können normalerweise nur unter Einhaltung verschiedener Voraussetzungen erworben werden, wobei der mindestens fünfjährige Aufenthalt in Deutschland mit einem Aufenthaltstitel als eine der wichtigsten Voraussetzungen aufzuführen ist.

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