| Erhalte ich einen Erlass, wenn ich die Bafög-Rückzahlung sofort und vollständig vornehme?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Wer während des Studiums Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz Bafög – erhält, muss diese etwa viereinhalb Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer zurückzahlen. Daher meldet sich in diesem Zeitraum das Bundesverwaltungsamt, welches in allen Fragen rund um die Bafög-Rückzahlung zuständig ist. Wer die Gesamtsumme der fälligen Rückzahlung vollständig vornimmt, erhält im Übrigen einen Teilerlass, wobei sich dessen Höhe nach der Förderungssumme richtet. Weitere Auskünfte zur Rückzahlung und zu den Nachlassmöglichkeiten bietet z.B. die Webseite des Bundesverwaltungsamtes unter http://www.bva.bund.de/ .