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Für die Ausbildungsförderung durch den Bildungskredit gelten grundlegend Altersgrenzen. Einerseits muss man für den Anspruch auf einen Bildungskredit das 18. Lebensjahr vollendet haben, andererseits kann der Bildungskredit normalerweise nur bis zum vollendeten 36. Lebensjahr gewährt werden. Für Studierende gilt darüber hinaus eine weitere Voraussetzung für die Gewährung des Bildungskredits. Im Allgemeinen kann der Bildungskredit nur bis zum Ende des zwölften Studiensemesters in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus kann meist nur dann der Bildungskredit gewährt werden, wenn man nach dem zwölften Studiensemester zur Abschlussprüfung zugelassen ist oder als Student der Humanmedizin das Praktische Jahr absolviert.