| Welche besondere Eignung ist für den BAföG-Anspruch nachzuweisen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Wenn es um den Anspruch auf Leistungen entsprechend dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geht, werden verschiedene Kriterien zugrunde gelegt. Oftmals erwägen Auszubildende oder Studierende vor dem Ausbildungsantritt, inwiefern neben Alter und Staatsangehörigkeit auch eine besondere Eignung notwendig sei. Tatsächlich wird grundlegend keine besondere Begabung oder Eignung für den Bezug von BAföG nachweislich verlangt. Was die Eignung und die Voraussetzungen zum Antritt eines Studiums oder einer Ausbildung angeht, sollte man sich über die jeweiligen Aufnahmekriterien der Ausbildungsstätte informieren. Für das BAföG selbst wird jedoch normalerweise keine besondere Eignung vorausgesetzt.