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Zumindest dürfen Lebensmittel aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft weder gentechnisch verändert noch unter Verwendung von Pestiziden oder Kunstdüngern hergestellt worden sein. Was tierische Produkte angeht, so muss hier eine artgerechte Haltung im Sinne der EG-Öko-Verordnung erfolgen. Demnach ist jedenfalls festzustellen, dass Produkte von Biohöfen deutlich weniger mit den herkömmlich verwendeten Zusatzstoffen belastet sind als Lebensmittel aus der Nicht-Bioproduktion.