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Der Kinderreisepass stellt ein Passdokument für Kinder dar, das speziell für Auslandsreisen gedacht ist. Das Dokument kann normalerweise nur an deutsche Staatsangehörige ausgestellt werden, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In einem höheren Alter kann hingegen meist der normale Reisepass ausgestellt werden. Grundlegend wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass jedes Kind für Auslandsreisen ein eigenes Ausweisdokument besitzen muss, da ein Kindereintrag im Reisepass der Eltern seit Juli 2012 nicht mehr als gültig angesehen wird. Abhängig vom Reiseland ist mitunter anstelle des Kinderreisepasses auch der Kinderausweis als Reisedokument verwendbar. Nähere Informationen kann man sich beim Auswärtigen Amt bzw. beim Bürgeramt einholen.