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Ein so genannten Personenbeförderungsschein ist dann notwendig, wenn gewerblich Fahrgäste transportiert werden sollen. Das betrifft neben Taxi-Unternehmern natürlich auch PKW im Linienverkehr oder im Ausflugs- oder Ferienverkehr. Mit der entsprechenden Erlaubnis kann man bis zu acht Personen in einem Fahrzeug befördern.