 | Wie kann ich eine Auskunft aus dem Melderegister einholen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
In vielen Bundesländern ist es möglich, über die zuständige Meldebehörde eine Auskunft aus dem Melderegister einzuholen. Diese gebührenpflichtige Dienstleistung wird vielfach von Bürgerbüros, Bürgerämtern oder Bezirksämtern übernommen. Vorab kann man sich bei der zuständigen Meldebehörde erkundigen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Auskunft aus dem Melderegister zu erhalten ist. In der Regel muss:
- Eine Angabe zu der gesuchten Person gemacht werden können (z.B. Name, Geburtsdatum, Anschrift)
- Persönlich oder schriftlich um die Auskunft gebeten werden
- Im Falle einer erweiterten Auskunft ggf. das berechtigte Interesse nachgewiesen werden
- Eine Verwaltungsgebühr entrichtet werden