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Diese beiden Begriffe beschreiben grundlegend Dinge, die als kultureller Wert beständig sind und bewahrt werden sollten. Bekannte Kulturgüter können neben den Kulturdenkmälern auch archäologische Zeugnisse oder Quellen einer Volks- oder Hochkultur sein. Im allgemeinen Sprachgebrauch unterscheidet sich Kulturgut insofern vom kulturellen Erbe, als dass die Gesamtheit von Kulturgütern gern als Kulturerbe zusammenfassend bezeichnet wird. Insofern darf das Kulturerbe als übergeordnete Begrifflichkeit von Kulturgut verstanden werden. Neben dem materiellen Kulturgut, wie man dies im UNESCO-Welterbe findet, spricht man beispielsweise bei mündlichen Überlieferungen vom immateriellen Kulturerbe.