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Die Verbrauchsmessgeräte stellen einen wichtigen Bestandteil der allgemein als eichpflichtig einzustufenden Messgeräte dar. Um die genaue Messung des Ressourcen- und Energieverbrauchs zu gewährleisten, werden diese Messgeräte regelmäßig überprüft und somit geeicht. Zu den eichpflichtigen Verbrauchsmessgeräten zählen unter anderem Elektrizitätszähler (Stromzähler), Balgengaszähler, Wärmemengenzähler, Kaltwasserzähler und Warmwasserzähler (Wasseruhren). Die Gültigkeit der regelmäßig vorzunehmenden Eichung variiert, beträgt aber meist 5-8 Jahre.