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Wenn ein Arbeitgeberwechsel erfolgt, wird im Allgemeinen die Vorlage der Lohnsteuerkarte notwendig. Mit der Abschaffung der Lohnsteuerkarte in Papierform und dem Einführen der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale entfällt die bislang übliche Vorlage der Papier-Lohnsteuerkarte. Stattdessen kann dem Arbeitnehmer eine Ersatzbescheinigung vom Finanzamt ausgestellt werden, welche dem künftigen Arbeitgeber vorgelegt werden kann. Dies ist unabhängig davon, ob der Arbeitgeber schon auf das elektronische Lohnsteuerverfahren umgestellt hat oder während der Umstellungszeit 2013 noch die Papierform in der Lohnsteuerverwaltung nutzt.