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Gewerbeamt - Häufige Fragen

Muss ich die Eröffnung eines Inkassobüros bei der Behörde anzeigen?

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In der Regel ist jede Eröffnung eines Gewerbetriebes bei den zuständigen Behörden, also dem Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt, anzuzeigen, was üblicherweise mit Gebühren verbunden ist. Für einige Branchen kann es dabei gesonderte Zulassungsvoraussetzungen geben, weil etwa zusätzliche Nachweise über die persönliche Eignung oder die fachlichen Kenntnisse zu erbringen sind. Regionale Unterschiede vorausgesetzt, betrifft dies z.B. Reisegewerbe, Fahrschulen, Makler, Taxiunternehmen – und eben auch Inkassobüros. Wer nicht über die entsprechende behördliche Erlaubnis gemäß dem Rechtsberatungsgesetz verfügt, erhält keine Zulassung. 

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