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Jugendamt - Häufige Fragen

Kindeswohl – was ist damit gemeint?

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Beim Kindeswohl handelt es sich um ein Rechtsgut aus dem Familienrecht. Der Begriff umfasst dabei das gesamte Wohlergehen eine Kindes oder eines Jugendlichen, was z.B. dessen soziale, psychische oder physische Entwicklung angeht. Gemäß dem Grundgesetz liegt das Erziehungsrecht grundsätzlich bei den Eltern; nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen darf der Staat in dieses Recht eingreifen – etwa, wenn seitens der zuständigen Behörden die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung erfolgt.  

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