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Jugendamt - Häufige Fragen

Übernimmt das Jugendamt die Gebühren für die Kindesbetreuung in einer Kindertageseinrichtung?

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Grundsätzlich ist die Gebührenübernahme bzw. die Bezuschussung von Seiten des Jugendamtes möglich. Allerdings ist die genaue Form der finanziellen Unterstützung zur Kindesbetreuung natürlich vom jeweiligen Fall abhängig. Zuschüsse für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen sind meist dann möglich, wenn das Kind in einer Krippe, dem Kindergarten, einem Hort oder von einer Tagesmutter betreut wird. Die genaue Höhe der Zuschüsse zu den Betreuungsgebühren hängt natürlich vom Einkommen der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten ab. Viele Jugendämter bieten online entsprechende Informationsbroschüren zum Thema „Gebührenzuschuss zur Kinderbetreuung“ zum Download an. Bei näheren Fragen (z. B. zu Voraussetzungen, Antragstellung, erforderliche Unterlagen) kann man sich selbstverständlich an das jeweilige Jugendamt wenden.

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