Beide Begriffe werden häufig synonym verwendet, obgleich die Bezeichnung Vormundschaftsgericht inzwischen veraltet ist. Seit der Neuregelung durch das Familienverfahrensgesetz (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) im Jahre 2009 werden die Angelegenheiten Minderjähriger ausschließlich vor dem Familiengericht verhandelt (z.B. Pflegschaften, Adoptionsverfahren).
Daher ist das ehemalige Vormundschaftsgericht heute als so genanntes Betreuungsgericht dafür zuständig, über die Betreuung und Unterbringung Volljähriger zu entscheiden.
![]() | Was ist der Unterschied zwischen dem Vormundschaftsgericht und dem Betreuungsgericht?Achtung! Rechtliche Hinweise zu dieser Frage: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. weiterlesen |