 | Übernimmt das Jugendamt die Gebühren für die Kindesbetreuung in einer Kindertageseinrichtung?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Grundsätzlich ist die Gebührenübernahme bzw. die Bezuschussung von Seiten des Jugendamtes möglich. Allerdings ist die genaue Form der finanziellen Unterstützung zur Kindesbetreuung natürlich vom jeweiligen Fall abhängig. Zuschüsse für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen sind meist dann möglich, wenn das Kind in einer Krippe, dem Kindergarten, einem Hort oder von einer Tagesmutter betreut wird. Die genaue Höhe der Zuschüsse zu den Betreuungsgebühren hängt natürlich vom Einkommen der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten ab. Viele Jugendämter bieten online entsprechende Informationsbroschüren zum Thema „Gebührenzuschuss zur Kinderbetreuung“ zum Download an. Bei näheren Fragen (z. B. zu Voraussetzungen, Antragstellung, erforderliche Unterlagen) kann man sich selbstverständlich an das jeweilige Jugendamt wenden.