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Das Familienrecht stellt ein Teilgebiet des Zivilrechts dar und wird über das BGB geregelt. In der ehemaligen DDR war das Familienrecht in eigenen Familiengesetzbuch (FGB) außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Die zentrale Aufgabe des Familienrechtes ist es, die Rechtsverhältnisse zwischen Personen zu regeln, die durch eine Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft oder Familie miteinander verbunden sind. Des Weiteren regelt das Familienrecht Aspekte der Pflegschaft, Vormundschaft sowie der gesetzlichen Vertretung.