ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Jugendamt - Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einer Sorgerechtserklärung und einer Sorgeerklärung?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Es gibt keinen Unterschied zwischen der Sorgeerklärung und der Sorgerechtserklärung. Beides sind Synonyme für die Erklärung beider unverheirateter Eltern eines Kindes, die elterliche Sorge für das Kind gemeinsam wahrzunehmen. Die Sorge(rechts)erklärung ist dementsprechend eine Willensbekundung, welche direkt für unverheiratete Eltern gedacht ist. Die Sorgeerklärung oder Sorgerechtserklärung ist von beiden Elternteilen vor einer Urkundsperson zu unterzeichnen. Die Urkundsperson kann ein Notar oder auch ein entsprechender Mitarbeiter des Jugendamts sein.

Antwort bewerten:
(5)

Dazu passende Fragen:

81 - 94 von 94
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren