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Wie der Name schon sagt, werden vor diesem Gericht Familiensachen verhandelt und entschieden. Als Abteilung des Amtsgerichts war das Familiengericht seit 1976 zunächst für alle Familiensachen, Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen zuständig. Im Jahre 2009 erfolgte eine gesetzliche Neuregelung der Zuständigkeiten.
Durch das Familienverfahrensgesetz (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) wurde ein Großes Familiengericht eingeführt, das seither alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einer Trennung/ Scheidung bündelt (also z.B. auch Angelegenheiten zur Pflegschaft, Adoption)