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Im Falle, dass die Zulassungsbescheinigung Teil 1 verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, ist die Beantragung einer neuen Bescheinigung bei der KFZ-Zulassungsstelle notwendig. Zusätzlich ist in der Regel eine eidesstattliche Versicherung zum Verlust abzugeben bzw. eine Diebstahlsanzeige der Polizei vorzulegen. Für die Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 erhebt die Behörde Gebühren, die allerdings von Gemeinde zu Gemeinde variieren können.