 | Wie kann ich Ersatz für meine verlorenen Zulassungsdokumente bekommen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Wenn der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) verloren wurde, ist es notwendig, sich umgehend mit der zuständigen KFZ-Zulassungsbehörde in Verbindung zu setzen. Vor Ort muss man unter Umständen neben dem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) eine formlose Verlusterklärung der Polizei mitbringen, ebenso einen Identitätsnachweis. Der Verwaltungsvorgang ist gebührenpflichtig. Wurde der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) gestohlen, ist auch dies der Behörde anzeigen, die dann in der Regel Kontakt zum Kraftfahrtbundesamt aufnimmt. Der gebührenpflichtige Verwaltungsakt erfordert neben dem Identitätsnachweis eine Diebstahlanzeige sowie eine eidesstattliche Versicherung.