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Gegen Bußgeldbescheide kann man – unter Einhaltung einer Frist - bei der ausstellenden Behörde Einspruch einlegen.
Natürlich hat man das Recht, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, handelt es sich doch um einen normalen Verwaltungsakt einer Behörde, in diesem Fall regelmäßig das Ordnungsamt. Allerdings liegt es immer im eigenen Ermessen, ob sich der Einspruch und der ganze Aufwand lohnen.
Insbesondere stellt sich hinsichtlich der möglicherweise begangenen Ordnungswidrigkeit die Frage, ob das auferlegte Bußgeld nicht zu Recht erteilt wurde: Wer zum Beispiel bewusst falsch parkt und dann ein Knöllchen kassiert, sollte sich über ein entsprechendes Bußgeldverfahren oder Verwarngeld nicht wundern.