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Die Erziehungsrente stellt eine Rentenform für Hinterbliebene dar. Die genauen Voraussetzungen für den Erhalt von Erziehungsrente kann man bei der Deutschen Rentenversicherung entweder über die Website oder im Rahmen der persönlichen Beratungsmöglichkeiten in Erfahrung bringen. Allgemein gilt, dass man beim Todesfall des geschiedenen Ehegatten oder als Elternteil bei der Erziehung des eigenen Kindes oder einem Kind des Verstorbenen unter Umständen Anspruch auf Erziehungsrente haben kann, wenn kein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente besteht.