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Angelegenheiten der Sozialversicherung fallen regelmäßig in den Zuständigkeitsbereich der Sozialgerichte. Im Gegensatz zu anderen Versicherungsarten handelt es sich bei der Sozialversicherung nicht um eine Sachversicherung. Im Allgemeinen zählt man die Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung zu dem Corpus der Sozialversicherungen. Hierbei wird normalerweise zwischen der gesetzlichen Sozialversicherung, zu der man verpflichtet ist, und privaten Versicherungen unterschieden. Insbesondere die gesetzlichen Sozialversicherungszweige werden normalerweise von staatlichen Institutionen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften betrieben.