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Die Strecken- oder Straßenentwässerung obliegt in der Regel dem Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei. Sie dient im Wesentlichen dazu, Wasser von der Straße fernzuhalten oder es schnell abzuführen. Dies liegt darin begründet, dass Wasser auf der Straße die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigen kann. Geplant werden entsprechende Einrichtungen zur Streckenentwässerung normalerweise vom Straßenbauamt, wobei die Straßenmeistereien entsprechende Maßnahmen durchführen. Die Grundlage für Straßenentwässerungen bilden die Richtlinien für die Anlage von Straßen – Teil Entwässerung (RAS-Ew). Für die Streckenentwässerung werden beispielsweise Entwässerungsmulden oder Entwässerungsgräben eingerichtet.