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Da es sich bei Schwer- und Großraumtransporten um besondere Benutzungen des öffentlichen Straßenraums handelt, ist in der Regel das Straßenverkehrsamt zuständig. Dieses kann eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilen. Wenn ein Transport mit Überhöhe, Oberbreite oder Überlänge, also ein Großtransport durchgeführt wird, spricht man im Allgemeinen vom Überschreiten der in der Straßenverkehrsordnung festgelegten Grenzen. Hier ist die Ausnahmegenehmigung notwendig, welche normalerweise vom Straßenverkehrsamt am Transportstartpunkt bzw. am Sitz des Transporteurs erweilt werden kann. Gleiches gilt für Schwertransporte.