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Straßenverkehrsamt - Häufige Fragen

Mein Motorrad ist kaputt, daher schiebe ich es. Nehme ich trotzdem am Straßenverkehr teil?

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Wer sein Motorrad auf dem eigenen Privatgelände schiebt, nimmt grundsätzlich nicht am allgemeinen Straßenverkehr teil. Sobald allerdings öffentliche Wege, Straßen oder Plätze betreten werden, erfolgt ein aktiver Eingriff in den Straßenverkehr – somit wird dann auch der schiebende Motorradfahrer zum Verkehrsteilnehmer. Diese Regelung gilt gleichermaßen für schiebende Radfahrer oder Fußgänger. 

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