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Rückrufaktionen zu Fahrzeugen werden in der Regel von Fahrzeugherstellern durchgeführt, um Produktmängel zu beseitigen und somit Gefährdungen zu vermeiden. Im Allgemeinen obliegt es den Straßenverkehrsbehörden, die Aufgaben der Verkehrslenkung, -planung oder dem Führerscheinwesen zu übernehmen. Man kann sich normalerweise nicht beim Straßenverkehrsamt über etwaige Rückrufaktionen von Fahrzeugen informieren. Doch das Kraftfahrt-Bundesamt bietet diesbezügliche Informationen. Auf dem Internetauftritt des Kraftfahrt-Bundesamtes kann man normalerweise eine Datenbankabfrage zu Rückrufen von Fahrzeugherstellern vornehmen.