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Straßenverkehrsamt - Häufige Fragen

Welchen Inhalt hat der Bußgeldkatalog?

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Der Bußgeldkatalog, eigentlich Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), trat zum 1. Januar 2002 in Kraft. Der Inhalt des Bußgeldkatalogs geht im Wesentlichen schon aus seinem rechtlichen Titel hervor: „Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr“. Demnach werden Richtlinien zu Verwarnungen, Geldbußen oder Fahrverboten im Bußgeldkatalog formuliert. Der Bußgeldkatalog gibt hinsichtlich der Ahndungen für Verkehrsvergehen Regelsätze an, sodass je nach Tatumstand auch abweichende Beträge ausgesprochen werden können.

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